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Anwaltliche Aufklärungspflicht über aussichtslose Nachprüfungsverfahren

JudikaturOGHVanessa PichlerRPA 2023, 284 Heft 5 v. 23.10.2023

Deskriptoren: Nachprüfungsverfahren; anwaltliche Vertretung; Aufklärung; Erfolgsaussichten.

Normen: § 9 RAO, § 1009 ABGB

Aus § 9 Abs 1 Satz 1 RAO iVm § 1009 ABGB ergeben sich Warn-, Aufklärungs- und Verhütungspflichten als Ausfluss der Pflicht zur Interessenwahrung und Rechtsbetreuung.

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