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Verlängerung der Angebotsfrist

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2023/92RPA 2023, 194 Heft 3 v. 3.7.2023

§ 68 BVergG 2018, § 101 Abs 1 BVergG 2018

LVwG NÖ, 03.05.2022, LVwG-VG-1/002-2022

Durch eine Verlängerung der Angebotsfrist kann ein Bieter iSd § 68 BVergG grundsätzlich nicht beschwert sein.

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