vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein „voraussichtliches“ Zuschlagskriterium

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2023/91RPA 2023, 193 Heft 3 v. 3.7.2023

§ 91 BVergG 2018

LVwG Bgld, 20.04.2022, S VNP/13/2022.001/019

Als Zuschlagskriterien sind zum einen „Preis“ mit 40 Punkten und den Subkriterien „Kosten des Laborbetriebs im ersten Jahr / Bewertung des einzubringenden Maschinenparks“ sowie zum anderen „Qualität“ mit 60 Punkten und dem Subkriterium „Betriebskonzept für das Labor“ festgelegt. Zum Preiskriterium „Bewertung des einzubringenden Maschinenparks“ werde „voraussichtlich“ festgelegt sein, dass die Bieter mehr Punkte erhalten je niedriger die Sacheinlage bewertet wird. In der zweiten Stufe des Verfahrens werde der Bieter im Zuschlagskriterium „Qualität“ ein Betriebskonzept für das Labor abgeben und präsentieren müssen. Im Betriebskonzept werde „voraussichtlich ua“ diverse näher genannte Inhalte dargestellt werden müssen. Das Konzept sowie die Präsentation würden „voraussichtlich“ durch eine Bewertungskommission bewertet.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!