§ 91 BVergG 2018
LVwG Bgld, 20.04.2022, S VNP/13/2022.001/019
Als Zuschlagskriterien sind zum einen „Preis“ mit 40 Punkten und den Subkriterien „Kosten des Laborbetriebs im ersten Jahr / Bewertung des einzubringenden Maschinenparks“ sowie zum anderen „Qualität“ mit 60 Punkten und dem Subkriterium „Betriebskonzept für das Labor“ festgelegt. Zum Preiskriterium „Bewertung des einzubringenden Maschinenparks“ werde „voraussichtlich“ festgelegt sein, dass die Bieter mehr Punkte erhalten je niedriger die Sacheinlage bewertet wird. In der zweiten Stufe des Verfahrens werde der Bieter im Zuschlagskriterium „Qualität“ ein Betriebskonzept für das Labor abgeben und präsentieren müssen. Im Betriebskonzept werde „voraussichtlich ua“ diverse näher genannte Inhalte dargestellt werden müssen. Das Konzept sowie die Präsentation würden „voraussichtlich“ durch eine Bewertungskommission bewertet.