§ 6 Abs 3 Z 3 S.VKG 2018, § 23 Abs 1 Z 2 S.VKG 2018
LVwG Sbg, 11.03.2022, 405-5/100/1/16-2022
Gegenständlich konnte die Antragstellerin aufgrund dessen, dass ein abgekapselt auszuschreibender Auftrag nicht zu bestätigen war, weder einen Schaden durch die Auftragserfüllung der ARGE Mitglieder der Rahmenvereinbarung der BBG begründet behaupten, noch konnte tatsächlich ein Interesse am Abschluss dieses Auftrages und den Verlust eines Referenzprojektes vorgebracht werden, weil die Antragsgegnerin diesen Auftragsteil als Auftragnehmerin erfüllt und nicht als Auftraggeberin ausschreiben musste.