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Drohender Schaden

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2023/81RPA 2023, 191 Heft 3 v. 3.7.2023

§ 6 Abs 1 NÖ VNG

LVwG NÖ, 26.07.2021, LVwG-VG-7/002-2021

Der drohende Schaden des diesbezüglichen Bieters – auch wenn eventuell dessen eigenes Angebot auszuscheiden gewesen wäre – liegt insbesondere am frustrierten Interesse an der Neuausschreibung des Vergabeverfahrens bzw im Entfall der Möglichkeit des Erhalts des Zuschlags in diesem Folgeverfahren.

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