§ 6 Abs 1 NÖ VNG 2003
LVwG NÖ, 21.06.2021, LVwG-VG-5/002-2021
Der AST kommt im Hinblick auf die höchstgerichtliche Judikatur (EuGH 5.4.2016, C-355/15 , Caverion und EuGH 11.5.2017, C-131/16 , Archus und Gama) als nicht bestandsfest ausgeschiedener Bieterin die Antragslegitimation im gegenständlichen Vergabenachprüfungsverfahren in Bezug auf die Nachprüfung der ihr Angebot betreffenden Ausscheidensentscheidung zu.