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Wegfall eines von zwei notwendigen Subunternehmern für den selben Leistungsteil

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2023/63RPA 2023, 187 Heft 3 v. 3.7.2023

§ 141 Abs 1 Z 2 BVergG 2018

BVwG, 05.08.2022, W187 2256803-1/20E

3.3.2.8 Wie die Antragstellerin richtig ausführt, ändert der bloße Wegfall eines von mehreren Subunternehmen für denselben Leistungsteil nichts an ihrer Eignung. Die Antragstellerin hat wie oben dargelegt zwei Subunternehmen zum Nachweis der Befugnis und der technischen Leistungsfähigkeit betreffend denselben Leistungsteil namhaft gemacht und für die A*** sämtliche erforderlichen Eignungsnachweise vorgelegt. Damit verfügt die Antragstellerin über die erforderliche Eignung und das B*** ist nicht als notwendiger Subunternehmer zu qualifizieren.

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