vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lieferung von nach individuellen Voragen angefertigten Waren oder Bestandteilen

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2023/59RPA 2023, 185 Heft 3 v. 3.7.2023

§ 2 Z 34 BVergG 2018

BVwG, 05.05.2022, W139 2247313-2/44E

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Lieferung von nach individuellen Vorgaben angefertigten Waren bzw Bestandteilen, welche – mit den Worten von Wiesinger – gewissermaßen nach Maß hergestellt werden, sich aber nicht in der Konkretisierung der Zusammensetzung erschöpfen, sondern außerhalb eines vorgegebenen Rahmens angefertigt werden, abweichend von der bloßen Lieferung „handelsüblicher“ Waren bzw Bestandteile als Subunternehmerleistung zu beurteilen ist. Wiesinger qualifiziert diesen speziellen Fall einer Sonderanfertigung mangels „Handelsüblichkeit“ als Subunternehmertätigkeit. Als Beispiel nennt er ein von einem

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!