§ 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018
BVwG, 14.02.2022, W131 2243936-1/59E
Da die ASt in ihrem Angebot auch keinen insoweit für die Errichtung der Brandmeldeanlage notwendigen Subunternehmer genannt hat, ist ihr Angebot mit einem unbehebbaren Ausschreibungswiderspruch behaftet und wurde jedenfalls im Ergebnis berechtigt iSv § 347 Abs 1 Z 2 BVergG ausgeschieden.