§ 315 Abs 3 BVergG 2018
BVwG, 10.11.2021, W279 2246503-2/20E
Die Erteilung eines Auftrages auf Basis der Rahmenvereinbarung, der deutlich nach Ablauf der Rahmenvereinbarung endet, wird in der Literatur als üblich und zulässig gesehen. (Casati in Gölles, BVergG 2018 § 154; Stand 1.10.2019, rdb.at; Rz 8 mit Verweis auf Erwägungsgrund 62 der RL 2014/24/EU : „die Laufzeit der einzelnen auf einer Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge jedoch nicht der Laufzeit jener Rahmenvereinbarung entsprechen muss, sondern gegebenenfalls kürzer oder länger sein kann. ...“)