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Schwere Verfehlung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2023/46RPA 2023, 181 Heft 3 v. 3.7.2023

§ 78 BVergG 2018

BVwG, 28.10.2021, W120 2243474-2/11E

Die Frage, wann von einer schweren Verfehlung auszugehen ist, ist vor dem Hintergrund der Gesamtregelung des § 78 BVergG 2018 zu beurteilen. Eine schwere Verfehlung muss ihrem Gewicht nach zumindest ähnliche Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit eines Unternehmers

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