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Prüfung der Bewertung durch eine Bewertungskommission

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2023/44RPA 2023, 181 Heft 3 v. 3.7.2023

§ 314 Abs 2 Z 2 BVergG 2018

BVwG, 28.10.2021, W120 2243130-2/44E

Diesbezüglich ist anzumerken, dass es nicht Aufgabe des Bundesverwaltungsgerichtes ist, die Angebote an Stelle der Bewertungskommission zu bewerten, sondern lediglich, die erfolgte Bewertung dahingehend zu überprüfen, ob die Bewertungskommission bei ihrer Bewertung im Rahmen der Ausschreibung und der zwingend anzuwendenden gesetzlichen Regelungen geblieben ist (vgl BVwG 22.02.2017, W187 2144680-2). Ein Abweichen der Bewertungskommission von diesen Vorgaben ist gegenständlich nicht erkennbar.

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