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Keine Gleichbehandlung von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittstaaten

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg-Int 2023/8RPA 2023, 176 Heft 3 v. 3.7.2023

Art 2 Abs 1 Z 10 RL 2024/24/EU , Art 18 Abs 1 RL 2024/24/EU , Art 25 RL 2024/24/EU , Art 49 RL 2024/24/EU

SA GA Athanasios Rantos, 11.05.2023, C-266/22
CRRC Qingdao Sifang ua

Art 2 Abs 1 Nr. 10, Art 18 Abs 1, Art 25 und Art 49 der Richtlinie 2014/24/EU [...] sind dahin auszulegen, dass Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern, die nicht Unterzeichner von Übereinkommen im Sinne von Art 25 dieser Richtlinie sind, nicht die in dieser Richtlinie vorgesehenen Rechte genießen und sich daher nicht mit Erfolg auf einen Verstoß gegen die im Unionsrecht vorgesehenen Grundsätze der Gleichheit, der Nichtdiskriminierung, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes berufen können.

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