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Für zentrale Beschaffungsstellen ist mit Ende des Vergabeverfahrens Schluss

JudikaturVwGHBeatrix LehnerRPA 2023, 142 Heft 3 v. 3.7.2023

Deskriptoren: Zentrale Beschaffungsstelle; Nebenbeschaffungsstätigkeiten; Anwendungsbereich BVergG 2018; Nichtigerklärung von Verträgen.

Normen: § 2 Z 47 BVergG 2018, § 2 Z 48 BVergG 2018, § 4 Abs 1 BVergG 2018, § 9 Abs 1 Z 22 BVergG 2018

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