§ 14 Abs 1 K-VergRG 2018
VwGH, 09.01.2023, Ra 2021/04/0152
18 Weiters ist auf die hg Rechtsprechung zu verweisen, wonach die Antragslegitimation fehlt, wenn selbst bei Vermeidung der behaupteten Rechtswidrigkeit kein Schaden entstanden sein konnte oder entstehen kann bzw sich die Situation des Antragstellers nicht verbessern würde. Insofern muss eine Kausalität zwischen der behaupteten Rechtswidrigkeit und dem geltend gemachten Schaden entstehen (vgl zu allem VwGH 19.5.2020, Ra 2018/04/0164, Rn 13 f, mwN).