Art 3 Abs 5 lit g Beschluss EZB/2016/2
EuG, 05.10.2022, T-761/20
European Dynamics Luxembourg/EZB
67 Nunmehr ist der Begriff des Versuchs einer unzulässigen Beeinflussung, der von den Parteien ebenfalls unterschiedlich ausgelegt wird, näher zu prüfen.