Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG , Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG , Art 2 Abs 1 lit b RL 89/665/EWG
EuGH, 17.05.2022, C-787/21
Estaleiros Navais de Peniche 1
30 Nach alledem ist auf die vorgelegten Fragen zu antworten, dass Art 1 Abs 3 der Richtlinie 89/665/EWG dahin auszulegen ist, dass es ihm zuwiderläuft, wenn ein Bieter, der durch eine bestandskräftig gewordene Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen wurde, die Entscheidung über die Vergabe dieses Auftrags anfechten kann. Insoweit ist es unerheblich, dass der ausgeschlossene Bieter geltend macht, der Auftrag könnte möglicherweise an ihn vergeben werden, falls der öffentliche Auftraggeber infolge einer Aufhebung dieser Entscheidung beschließe, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten.