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Keine Antragslegitimation für einen bestandsfest ausgeschiedenen Bieter

LeitsatzsammlungRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2023/1RPA 2023, 114 Heft 2 v. 12.4.2023

Art 1 Abs 1 RL 89/665/EWG , Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG , Art 2 Abs 1 lit b RL 89/665/EWG

EuGH, 17.05.2022, C-787/21
Estaleiros Navais de Peniche 11Übersetzung durch die Redaktion.

30 Nach alledem ist auf die vorgelegten Fragen zu antworten, dass Art 1 Abs 3 der Richtlinie 89/665/EWG dahin auszulegen ist, dass es ihm zuwiderläuft, wenn ein Bieter, der durch eine bestandskräftig gewordene Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen wurde, die Entscheidung über die Vergabe dieses Auftrags anfechten kann. Insoweit ist es unerheblich, dass der ausgeschlossene Bieter geltend macht, der Auftrag könnte möglicherweise an ihn vergeben werden, falls der öffentliche Auftraggeber infolge einer Aufhebung dieser Entscheidung beschließe, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten.

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