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Der Verbleib nur eines Angebotes ist für sich genommen noch kein sachlicher Grund

JudikaturLVwGBeatrix LehnerRPA 2023, 31 Heft 1 v. 2.3.2023

Deskriptoren: Vergabe einer Konzession; Widerruf; Vorliegen sachlicher Gründe.

Normen: § 75 Abs 1 BVergGKonz 2018, § 149 Abs 2 BVergG 2018

Beim optionalen Widerruf von Vergabeverfahren nach Ende der Angebotsfrist kommen die Gründe des § 149 Abs 2 BVergG 2018 alternativ zur Anwendung.

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