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Freiwilligenorganisationen vorbehaltene Rettungsdienste

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2022, 352 Heft 6 v. 30.12.2022

Deskriptoren: vorbehaltener Auftrag; gemeinnützige Organisation; Gewinnerzielungsabsicht; Ausschüttung von Gewinnen; soziale Aufgabe.

Normen: Art 10 lit h RL 2014/24/EU , Art 77 Abs 2 RL 2014/24/EU

Der Begriff der „gemeinnützigen“ Organisationen oder Vereinigungen im Sinne von Art 10 lit h RL 2014/24 eng ist auf Organisationen und Vereinigungen zu beschränken, die einen speziellen Charakter aufweisen, dh auf solche, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen und ihren Mitgliedern keinen – auch keinen mittelbaren – Gewinn verschaffen können.

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