Deskriptoren: Bietergemeinschaft; Arbeitsgemeinschaft; Subunternehmer; Mittel Dritter; Beschänkung.
Normen: Art 19 Abs 2 RL 2014/24/EU , Art 58 Abs 4 RL 2014/24/EU , Art 63 RL 2014/24/EU
Art 63 RL 2014/24/EU ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der das bevollmächtigte Unternehmen einer Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, die an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags beteiligt ist, mehrheitlich die in der Vergabebekanntmachung vorgesehenen Kriterien erfüllen und die Leistungen dieses Auftrags erbringen muss.