Das geplante Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll ein neues Regime staatlicher Transparenz mit sich bringen. Wie sich die geplanten Bestimmungen zu bereits bestehenden Transparenzmechanismen im Vergaberecht verhalten sollen, ist bislang ungeklärt. Dieser Beitrag untersucht, in welchem Zusammenhang das vielfach angekündigte IFG mit dem BVergG 2018 steht. Konkret soll aufgezeigt werden, welche Unterschiede und Parallelen die beiden Gesetze in Bezug auf Transparenz- und Geheimhaltungspflichten aufweisen. In weiterer Folge wird versucht, darauf aufbauend Rückschlüsse auf das Verhältnis der Geltungsbereiche beider Rechtsgebiete zueinander zu schließen.