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Nachweis der Eignung durch Austausch des notwendigen Subunternehmers

JudikaturEuGHHubert ReisnerRPA 2022, 237 Heft 4 v. 11.8.2022

Deskriptoren: Austausch des notwendigen Subunternehmers; Nachweis der Eignung.

Normen: Art 18 Abs 1 RL 2014/24/EU , Art 63 Abs 1 UA 2 RL 204/24/EU

Art 63 Abs 1 UA 2 RL 2014/24/EU in Verbindung mit den in Art 18 Abs 1 genannten Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismäßigkeit, dieser Richtlinie ist dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber, wenn er feststellt, dass eine Einrichtung, auf deren Kapazitäten ein Wirtschaftsteilnehmer zurückgreifen will, die Eignungskriterien nicht erfüllt, verpflichtet ist, diesen Wirtschaftsteilnehmer aufzufordern, diese Einrichtung zu ersetzen, wenn er nicht von dem Verfahren zur Vergabe des betreffenden öffentlichen Auftrags ausgeschlossen werden will.

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