Deskriptoren: Festlegung von Zuschlagskriterien; Transparenzgebot.
Normen: § 2 BVergG 2018, § 89 BVergG 2018, § 91 BVergG 2018, § 151 BVergG 2018
Auftraggeber sind verpflichtet, entweder in der Ausschreibung oder in der Bekanntmachung die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bzw Reihung festzulegen.