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Es bleibt dabei: Widerruf eines Vergabeverfahrens kann durch Anfechtung der Ausscheidensentscheidung nicht „erzwungen“ werden

JudikaturVwGHKristina HoferRPA 2022, 147 Heft 3 v. 15.6.2022

Deskriptoren: Anfechtung der Ausscheidensentscheidung; Unterlassung als anfechtbare Entscheidung; Geltendmachung von Widerrufsgründen gegen die Ausscheidensentscheidung; Ausschreibungswidrigkeit; Auslegung der Ausschreibung; Auslegung des Angebotes; Bestimmtheit des Angebotes.

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