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Auch bei besonderen Dienstleistungen gilt die Pflicht zur vertieften Angebotsprüfung

JudikaturBVwGBerthold Hofbauer , Christina KeferRPA 2022, 93 Heft 2 v. 5.5.2022

Deskriptoren: Vertiefte Angebotsprüfung; Besondere Dienstleistungen; Angemessenheit der Preise; ungewöhnlich niedriger Gesamtpreis; betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbare Angebotspreise.

Normen: § 7 BVergG 2018, § 20 Abs 1 BVergG 2018, § 135 BVergG 2018, § 137 BVergG 2018, § 151 BVergG 2018, § 342 BVergG 2018, § 347 Abs 1 BVergG 2018

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