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Kein Unterschied bei der Antragslegitimation bei Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung und der Zuschlagserteilung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/111RPA 2021, 365 Heft 6 v. 30.12.2021

§ 353 Abs 1 BVergG 2018

VwGH, 08.09.2021, Ra 2020/04/0105

10. Im vorliegenden Fall wurde der Antrag der Revisionswerberin auf Nichtigerklärung der im gegenständlichen Vergabeverfahren gegen sie ergangenen Ausscheidensentscheidung vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2019 abgewiesen. Ihre dagegen erhobene Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom heutigen Tag, Ro 2020/04/0007, als unbegründet abgewiesen. Die Revisionswerberin ist somit rechtskräftig aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden worden bzw (in der Diktion des EuGH) als „endgültig ausgeschlossen anzusehen“. Ausgehend davon hat das Verwaltungsgericht zu Recht die Antragslegitimation der Revisionswerberin verneint.

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