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Zwingender Widerruf bei erst nachträglich eingetretenen Widerrufsgründen?

JudikaturLVwGMats SchröderRPA 2021, 292 Heft 5 v. 20.10.2021

Deskriptoren: Zwingender Widerruf von Vergabeverfahren; nachträgliche Änderungen von Verträgen; Angebotsänderungen; Preisschwankungen.

Normen: § 110 BVergG 2018, § 114 Abs 2 BVergG 2018, § 149 Abs 1 BVergG 2018, § 365 BVergG 2018

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