Deskriptoren: Positionspreis € 0; Preisangemessenheitsprüfung; vertiefte Angebotsprüfung; Mischkalkulation.
Normen: § 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018, § 137 BVergG 2018
Positionspreise von € 0,– oder € 0,01 in nicht wesentlichen Positionen führen nicht automatisch zu einer nicht plausiblen Zusammensetzung des Gesamtpreises. Somit besteht auch nicht zwingend die Verpflichtung zur Durchführung einer vertieften Angebotsprüfung.