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Kein Ausscheiden bei Positionspreis € 0,– bzw € 0,01

JudikaturVwGHRobert ErtlRPA 2021, 265 Heft 5 v. 20.10.2021

Deskriptoren: Positionspreis € 0; Preisangemessenheitsprüfung; vertiefte Angebotsprüfung; Mischkalkulation.

Normen: § 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018, § 137 BVergG 2018

Positionspreise von € 0,– oder € 0,01 in nicht wesentlichen Positionen führen nicht automatisch zu einer nicht plausiblen Zusammensetzung des Gesamtpreises. Somit besteht auch nicht zwingend die Verpflichtung zur Durchführung einer vertieften Angebotsprüfung.

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