Mit dem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz wurde die Richtlinie (EU) 2019/1161 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) umgesetzt und damit die Mobilitätswende ins Vergaberecht gebracht. In der Folge werden die Besonderheiten dieser neuen nachhaltigkeitsrechtlichen Vergabepflicht dargestellt.