Was ein Subunternehmer ist, ist allgemein bekannt. Er erbringt einen Teil der Leistung selbständig. Ein Lieferant, Personalbereitsteller oder Vermieter vom Maschinen ist kein Subunternehmer, weil er ja keinen Teil der Leistung ausführt. Seit der Novelle 2015 zum BVergG 2006 ist auch klar, dass zwischen notwendigen und nicht notwendigen Subunternehmern zu unterscheiden und der Unterschied wesentlich ist.