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Die Anmietung noch nicht errichteter Gebäude

JudikaturEuGHThomas Ziniel11Der Autor war nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt, jedoch eingebunden in die Vorbereitungen für den Fall einer Verurteilung der Republik Österreich.RPA 2021, 226 Heft 4 v. 9.9.2021

Deskriptoren: Mietvertrag; Ausnahme; Bauauftrag.

Normen: Art 16 lit a RL 2004/18/EG (nunmehr Art 10 lit a RL 2014/24/EU )

Ein Mietvertrag über ein erst zu errichtendes Gebäude ist vom Vergaberecht ausgenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber keine Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen und keinen entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung genommen hat.

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