Deskriptoren: Mietvertrag; Ausnahme; Bauauftrag.
Normen: Art 16 lit a RL 2004/18/EG (nunmehr Art 10 lit a RL 2014/24/EU )
Ein Mietvertrag über ein erst zu errichtendes Gebäude ist vom Vergaberecht ausgenommen, wenn der öffentliche Auftraggeber keine Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale der Bauleistung festzulegen und keinen entscheidenden Einfluss auf die Planung der Bauleistung genommen hat.