vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Weiche“ Zuschlagskriterien

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/84RPA 2021, 113 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 91 BVergG 2018

LVwG NÖ, 27.11.2020, LVwG-VG-14/002-2020

Grundsätzlich ist die Verwendung von sgn unbestimmten Begriffen („weiche Kriterien“) als Zuschlagskriterien zulässig, sofern der öffentliche Auftraggeber bereits in der Ausschreibung eine ausreichende Konkretisierung dahingehend vornimmt, welche Gesichtspunkte er unter den verwendeten Begriffen versteht, wie die Beurteilung hinsichtlich des Ausmaßes der Erfüllung dieser Zuschlagskriterien erfolgt und letztendlich in welcher Form die Punktevergabe dazu vorgenommen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!