§ 17 Abs 3 AVG 1991
LVwG Wien, 12.10.2020, VGW-123/072/11232/2020
Die im verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren vorgelegten Klassifizierungen, Prüfberichte und Referenzen sind Teil der Angebote und beziehen sich notwendig auf ein bestimmtes Produkt des jeweiligen Bieters; es erscheint nachvollziehbar, dass aus den in den Prüfberichten enthaltenen Angaben zum Produkt und den Messergebnissen (auch ohne allfällige Zeichnungen) für eine fachkundige Person Rückschlüsse auf Eigenschaften des geprüften Produktes möglich sind. Auch in den Referenzen scheinen die Produkte sowie der Auftraggeber auf. Dem Vorbringen der Teilnahmeberechtigten, einer Akteneinsicht werde nicht zugestimmt, weil die oa Unterlagen aus fachkundiger Sicht Informationen zu den verwendeten Materialien enthielten, war daher zu folgen.