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Unbedenklichkeitsbescheinigung vs Kontobestätigung des Sozialversicherungsträgers

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/81RPA 2021, 112 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 78 Abs 1 Z 6 BVergG 2018

LVwG NÖ, 25.07.2020, LVwG-VG-6/001-2020

Der Informationswert einer vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigung und einer Kontobestätigung muss dergestalt sein,

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