§ 78 Abs 1 Z 5 BVergG 2018, § 79 Z 1 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 1 BVergG 2018
LVwG NÖ, 25.07.2020, LVwG-VG-6/001-2020
Entsprechend der Judikatur der Vergabeinstanzen werden Angebote ausgeschieden, deren Angebotspreis nicht zumindest eine Entlohnung nach den in Österreich geltenden kollektivvertraglichen Mindestlöhnen berücksichtigt. Ebenso sind unleserliche Angebote auszuscheiden.