§ 81 Abs 1 BVergG 2018
LVwG Wien, 07.10.2019, VGW-123/077/10737/2019
Im Anlassfall sollte die Festlegung des Erfordernisses einer Befugnis als Ziviltechniker für Bauingenieurwesen jedoch bewirken, dass die Dokumentation der vom Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde gemäß § 292 ZPO hat. Eine solche Beweiskraft