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Notwendigkeit der Beweiskraft erstellter Urkunden durch einen Ziviltechniker

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/67RPA 2021, 109 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 81 Abs 1 BVergG 2018

LVwG Wien, 07.10.2019, VGW-123/077/10737/2019

Im Anlassfall sollte die Festlegung des Erfordernisses einer Befugnis als Ziviltechniker für Bauingenieurwesen jedoch bewirken, dass die Dokumentation der vom Auftragnehmer durchgeführten Prüfungen die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde gemäß § 292 ZPO hat. Eine solche Beweiskraft

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