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Bemessung der Nebenrechte nach der GewO 1994

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/66RPA 2021, 109 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 32 Abs 1a GewO 1994

LVwG Wien, 23.05.2019, VGW-123/074/5617/2019

Die im Verfahren im Zusammenhang mit § 32 Gewerbeordnung 1994 vorgebrachte 15 %-Grenze kam gegenständlich nicht zur Anwendung, da es sich bei den ergänzenden Leistungen durchwegs um Leistungsinhalte für freie Gewerbe handelt und § 32 Abs 1a letzter Satz Gewerbeordnung 1994 auf reglementierte Gewerbe abstellt.

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