§ 32 Abs 1a GewO 1994
LVwG Wien, 23.05.2019, VGW-123/074/5617/2019
Die im Verfahren im Zusammenhang mit § 32 Gewerbeordnung 1994 vorgebrachte 15 %-Grenze kam gegenständlich nicht zur Anwendung, da es sich bei den ergänzenden Leistungen durchwegs um Leistungsinhalte für freie Gewerbe handelt und § 32 Abs 1a letzter Satz Gewerbeordnung 1994 auf reglementierte Gewerbe abstellt.