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Keine Erklärung der Preise

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/65RPA 2021, 109 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018

LVwG Wien, 04.04.2019, VGW-123/074/3389/2019

Die Antragstellerin hat mit der oben dargestellten Kalkulation und den vorgelegten K Blättern ein der Ausschreibung nicht entsprechendes Angebot abgegeben, weil nicht sämtliche Personalkosten, Transportkosten, Steuern und Abgaben einkalkuliert waren. Sie hat damit den Ausscheidensgrund des § 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 verwirklicht, weshalb die Ausscheidensentscheidung zu Recht erfolgt ist.

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