§ 2 Z 22 lit c BVergG 2018, § 31 Abs 4 BVergG 2018, § 193 Abs 1 BVergG 2018, § 248 Abs 1 BVergG 2018
LVwG Vlbg, 26.03.2019, LVwG-314-1/2019-R11
Die Auftraggeberin hat in einem nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung Unternehmer zu Angebotslegung eingeladen, die ihr als zuverlässig bekannt waren. Dies erübrigt nicht die Festlegung von Eignungskriterien: Nur wenn die Auftraggeberin die Mindestanforderungen bekannt gibt, die sie an die „Zuverlässigkeit“ (die Eignung) stellt, ist die Entscheidung, ein eingeladenes Unternehmen als „zuverlässig“ (geeignet) anzusehen, transparent und nachprüfbar.