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Zeitpunkt für die Festlegung der Eignungskriterien in einem nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/63RPA 2021, 109 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 2 Z 22 lit c BVergG 2018, § 31 Abs 4 BVergG 2018, § 193 Abs 1 BVergG 2018, § 248 Abs 1 BVergG 2018

LVwG Vlbg, 26.03.2019, LVwG-314-1/2019-R11

Beim nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung muss der Auftraggeber die Eignungskriterien bereits zum Zeitpunkt der Einladung zur Angebotslegung festgelegt haben. Eine nachträgliche Bekanntgabe der Eignungskriterien genügt nicht. Bei einer späteren Festlegung wäre die Gleichbehandlung der Bieter nicht gewährleistet.

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