§ 2 Z 22 lit c BVergG 2018, § 31 Abs 4 BVergG 2018, § 193 Abs 1 BVergG 2018, § 248 Abs 1 BVergG 2018
LVwG Vlbg, 26.03.2019, LVwG-314-1/2019-R11
Beim nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung muss der Auftraggeber die Eignungskriterien bereits zum Zeitpunkt der Einladung zur Angebotslegung festgelegt haben. Eine nachträgliche Bekanntgabe der Eignungskriterien genügt nicht. Bei einer späteren Festlegung wäre die Gleichbehandlung der Bieter nicht gewährleistet.