vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Neukalkulation im Zuge der vertieften Angebotsprüfung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2021/59RPA 2021, 108 Heft 2 v. 15.4.2021

§ 125 BVergG 2006

LVwG Wien, 14.02.2019, VGW-123/074/16784/2018

Die vertiefte Angebotsprüfung nach § 125 BVergG 2006 dient der Überprüfung der Preise des Angebotes und nicht deren Neukalkulation, würde doch eine Neukalkulation dem Bieter die Möglichkeit eröffnen, einen ursprünglich möglicherweise unplausiblen Preis zu einem plausiblen zu machen, was dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Verfahrens widerspräche (VwGH 28. Februar 2012, 2007/04/0218 mwN).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!