§ 140 Abs 1 BVergG 2018, § 347 Abs 1 BVergG 2018
BVwG, 19.01.2021, W131 2235409-2/21E
Wollte man diese Auffassung entgegen der hier vertretenen Auffassung nicht teilen, wäre die Zuschlagsentscheidung dennoch auch iZm der Frage der Anzahl der aufzulassenden Kanalschächte aufzuheben, weil der AG bislang ausweislich der Vergabeunterlagen keine sachverständige schlüssig deduktive Prüfung unter Darstellung der geographischen Lage des zu sanierenden Kanalstrangs samt Schachtörtlichkeiten iZm den je nach Inlinertypus allenfalls mehr oder weniger stilllegbaren Kanalschächten iSd § 140 Abs 1 BVergG vorgenommen hat. Eine auftraggeberseitig nicht abgeschlossene Angebotsprüfung führt nämlich ident zur Aufhebung einer potentiell vergaberechtswidrigen Zuschlagsentscheidung, VwGH Zl 2007/04/0095.