§ 347 Abs 1 Z 2 BVergG 2018
BVwG, 27.08.2020, W120 2232166-2/21E
Durch die rechtswidrigerweise erfolgte Ausscheidung des Angebotes der Antragstellerin ist diese jedenfalls in ihren im verfahrenseinleitenden Schriftsatz angeführten subjektiven Rechten (insbesondere in dem Recht auf Durchführung eines vergaberechtskonformen Vergabeverfahrens gemäß den Grundsätzen des Vergaberechtes) verletzt.