§ 346 Abs 2 BVergG 2018
BVwG, 15.07.2020, W131 2229809-3/9E
Nach hier vertretener Rechtsauffassung haben steht die MB dz mit der ASt und zumindest einer weiteren Konkurrentin je Los im Vergabewettbewerb um die jeweilige losweise Rahmenvereinbarung bei den Losen 2, 3 und 4; und ist die MB daher genau aus diesem Grund noch nicht unmittelbar iSd § 346 Abs 2 BVergG von der allfälligen Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betroffen. Dies wäre denkbar evtl dann der Fall, wenn die MB nurmehr mit der ASt im Wettbewerb stünde bzw wenn bereits eine Auswahlentscheidung zum Abschluss der Rahmenvereinbarung mit der MB erlassen worden wäre.