§ 300 BVergG 2018
BVwG, 01.07.2020, W187 2231549-2/21E
§ 300 BVergG enthält die Regelungen für die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Auch wenn die Vorgaben für Sektorenauftraggeber in § 300 BVergG gegenüber
§ 300 BVergG 2018
BVwG, 01.07.2020, W187 2231549-2/21E
§ 300 BVergG enthält die Regelungen für die Prüfung der Angemessenheit der Preise. Auch wenn die Vorgaben für Sektorenauftraggeber in § 300 BVergG gegenüber