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Zur Einholung von Informationen im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens und zum Ausfüllen von Bieterlücken

JudikaturBVwGRaimund MadlRPA 2021, 74 Heft 2 v. 15.4.2021

Deskriptoren: Ausscheiden von Angeboten; Ausschluss von Unternehmern; Bieterlücken, echte und unechte; Mangel, behebbarer oder unbehebbarer; Zusatz „oder gleichwertiges“ neben namentlich konkret genanntem Produkt.

Normen: § 78 Abs 1 Z 11 lit b BVergG 2018, § 125 Abs 1 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018, Art 57 Abs 4 lit i RL 2014/24/EU

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