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Nachträgliche Änderungen des Angebots sind unzulässig

JudikaturBVwGMichael Breitenfeld , Rupert Kueß11Am Verfahren als Vertreter der präsumtiven Bestbieterin beteiligt.RPA 2021, 71 Heft 2 v. 15.4.2021

Deskriptoren: Mängel des Angebots; Keine Verpflichtung zur Aufklärung.

Normen: § 301 BVergG 2018, § 138 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018, § 112 Abs 3 BVergG 2018

Keine Pflicht zur Aufklärung bei unbehebbaren Mängeln des Angebots

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