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Doppelt hält nicht immer besser – Abgabe von zwei Angeboten durch einen Bieter verletzt den freien Wettbewerb

JudikaturLVwGIsabel Funk-LeischRPA 2021, 45 Heft 1 v. 15.2.2021

Deskriptoren: Mehrfachbeteiligung; Grundsatz des freien Wettbewerbs; Eignung; berufliche Zuverlässigkeit.

Normen: § 78 Abs 1 Z 4 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 2 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 2 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 9 BVergG 2018, § 143 Abs 1 BVergG 2018

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