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Herausgabe des Angebotsöffnungsprotokolls im ordentlichen Rechtsweg nicht erzwingbar

JudikaturOGHRaimund MadlRPA 2021, 15 Heft 1 v. 15.2.2021

Deskriptoren: Angebotsöffnungsprotokoll; Auftragswesen, Angelegenheiten des öffentlichen; Bundesverwaltungsgericht, Vergabekontrolle durch das; Nachprüfung von Vergabeverfahren; Rechtssache, bürgerliche; Rechtsschutz, vergabespezifischer; Rechtsweg, ordentlicher; Verwaltungsweg; Zivilgerichte, keine Zuständigkeit der.

Normen: § 133 Abs 5 BVergG 2018, § 1 Z 3 BVergG 2018, § 327 BVergG 2018, § 1 JN

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